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BMELV: Toleranzen für die Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen

Zur Gewährleistung des einheitlichen Vollzugs in Deutschland

06.06.2012 (HTM)


Auf in Deutschland geltende Gesamttoleranzen bei der Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen haben sich jetzt die für die Futtermittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden der Bundesländer verständigt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert den Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) und seine Mitglieder:



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InfoNr.: 12.066
Autor:HTM
Rubrik:ALL
Stichw.:Futtermittel
Zugang:eingeschränkt
erstellt:06.06.2012
geändert:02.07.2012
archiviert:
Zugriffe:360
zuletzt:19.05.2013
01:19