BMELV: Toleranzen für die Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen
Zur Gewährleistung des einheitlichen Vollzugs in Deutschland
06.06.2012 (HTM)
Auf in Deutschland geltende Gesamttoleranzen bei der Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen haben sich jetzt die für die Futtermittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden der Bundesländer verständigt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert den Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) und seine Mitglieder:
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