VUP wird Gebührenordnung und staatlich vorgegebene Finanzierungspraxis der DAkkS gerichtlich überprüfen lassen
Gebührenordnung, deren Anwendung und die Finanzierungspraxis der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gerichtlich überprüfen zu lassen, hat der Vorstand des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) in seiner Sitzung am 14.02.2013 in Gießen beschlossen. Der VUP weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass er die DAkkS in deren Funktion nicht in Frage stellt. Der Unternehmerverband stehe als Interessenvertretung der Branche hinter dem hoheitlich geführten Akkreditierungs- und Notifizierungssystem sowie der nationalen Akkreditierungsstelle.
Mit der Umstrukturierung des deutschen Akkreditierungssystems und der Einführung behördlicher Strukturen sind die Kosten der nunmehr amtlichen Überwachung des Qualitätsmanagements der Laboratorien um durchschnittlich mehr als das Doppelte angestiegen (VUP-Info
12.125).
Viele kleinere mittelständische Unternehmen könnten sich die Akkreditierung ihres Qualitätsmanagements heute kaum noch leisten und zögen in Erwägung aus dem System auszusteigen. Damit greife der Staat über seine für den Betroffenen kaum nachvollziehbare Gebührenverordnung mittelbar in den Markt ein. Dieses ist aus der Sicht der Privatwirtschaft nicht mehr zu akzeptieren, so der VUP. Auch im europäischen Vergleich sähen sich deutsche Laboratorien durch die hohen, zum Teil intransparenten Gebührensätze benachteiligt.
Nach eingehender rechtlicher Beratung durch mehrere Fachanwälte sieht der VUP die Ursache dieser Problematik unter anderem in der seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft vorgegebenen Finanzierungsstruktur der DAkkS. Diese wäre einer eingehenden gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, schlossen die Verwaltungsrechtler.
Der VUP bietet seinen Mitgliedern an, alle beanstandungswürdigen Gebührenbescheide ab sofort einer eigens eingerichteten, verbandsinternen Beschwerdestelle vorzulegen. Auf der Basis fallbezogener anwaltlicher Prüfungen wird die weitere Vorgehensweise abgeleitet. Die Kosten dieser Beratung trägt der VUP.
Der Verband beabsichtigt, in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen ausgewählte Fälle gegebenenfalls über mehrere Instanzen vor Gericht durch fachliche und finanzielle Unterstützung zu begleiten. Hiermit ist beabsichtigt, in parallelen Musterverfahren im Rahmen der Widerspruchverfahren zu einer generellen gerichtlichen Klärung dieser Problematik zu gelangen.
In der Sitzung beriet der VUP-Vorstand auch zu weiteren Themen:
So wird sich der VUP der Thematik der Ringversuche insbesondere im gesetzlich geregelten Bereich widmen. Neben der optimierungswürdigen Koordination soll hier auch die Kompetenz einiger Ringversuchsanbieter aufgegriffen und die Frage diskutiert werden.
Im Falle einer externen Probenahme durch den Aufrtaggeber, müsse das Labor zwar auf diesen Sachverhalt hinweisen. Es könne nach Auffassung des VUP-Vorstandes aber nicht die Aufgabe des akkreditierten Labors sein, die Qualität dieser Probenahme eingehend zu überprüfen, wenn sie nicht in dessen Auftrag erfolgt.
Die Geschäftsordnung des Verbandes wurde den Entwicklungen der vergangenen Jahre und an die im September 2012 von der VUP-Mitgliederversammlung verabschiedeten Satzungsnovelle angepasst. So wurden in dieser Sitzung erstmalig alle regional und marktbezogenen Unternehmerkreise des Verbandes durch deren Vorstände in den VUP-Vorstand eingebunden.
Als Termin und Ort der "Jahrestagung 2013 der deutschen Labordienstleistungsbranche" (VUP-Jahrestagung) wurde zunächst unverbindlich der 19./20.09.2013 in Braunschweig vorgesehen.