TrinkwV § 15
VUP veröffentlicht Mängelliste
Ergebnis der Arbeit mancher Länder nicht zufriedenstellend
Die Unabhängigen Stellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) der Bundesländer veröffentlichen Listen, auf denen die zugelassenen Untersuchungsstellen (§ 15) aufgeführt sind. Falsche und Fehlende Angaben auf diesen Listen beeinflussen den Wettbewerb. Der VUP hat jetzt diese Listen einer kritischen Prüfung unterzogen (VUP-Info 07.026), teilweise erhebliche Unzulänglichkeiten festgestellt und das Ergebnis jetzt im Internet (download) veröffentlicht.
Lediglich die Zusammenstellungen zweier Bundesländer erscheint dem VUP vorbildlich; die Listen von vier Ländern wiesen erhebliche Mängel auf.
Nach Auffassung des VUP sollten die Zusammenstellungen der Untersuchungsstellen der Bundesländer neben den Kontaktdaten zumindest enthalten:
Nummer der Akkreditierungsurkunde Enddatum der Gültigkeit der Akkreditierungsurkunde Umfang, differenziert nach Probenahme, Mikrobiologie, Chemische Parameter, Sensorik Hinweise zu eventuellen EinschränkungenNur so sei aus der Sicht potentieller Auftraggeber Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegeben.
Zudem sollten die Listen spätestens nach 12 Monaten überprüft und aktualisiert werden.
Die Ergebnisse der
Auswertung können im Internet eingesehen werden.