TrinkwV
Wettbewerbsbeeinflussung durch unvollständige und fehlerhafte Angaben in Landeslisten
VUP:
Aus gegebenem Anlass sichtet der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) gegenwärtig kritisch die Listen der Bundesländer, in denen die nach § 15 TrinkwV (Trinkwasserverordnung 2001) anerkannten Prüflaboratorien aufgeführt sind.
Wichtige Zusatzinformationen in diesen Listen sind neben der Gültigkeitsdauer der Akkreditierung auch deren Umfang bezogen auf die Bereiche der TrinkwV (Probenahme, Mikrobiologie, Chemische Parameter, Sensorik). In vielen Fällen fehlten diese für den potentiellen Auftraggeber wichtigen Grundinformationen, so der VUP.
Obwohl erst wenige Tage alt, wiesen einige der behördlichen Zusammenstellungen Laborunternehmen aus, die überhaupt nicht mehr existierten. In anderen Fällen werden als Voraussetzungen für die Anerkennungen Normen zitiert, deren Gültigkeiten längst nicht mehr gegeben sind (EN 45001, etc.).
Der Branchenverband sieht bei falschen oder irreführenden Angaben die Gefahr, dass die Länder unbewusst die sorgfältig, auf qualitätsgerechte Leistungen bedachten Laboratorien benachteiligten und den Wettbewerb zu deren Nachteil beeinflussten.
Eine
Zusammenstellung der Bezugsquellen der Listen kann über die VUP-download-Plattform bezogen werden.
Hinweise zu fehlerhaften Angaben nimmt die VUP-Geschäftsstelle gerne entgegen.