Akkreditierung
Gebührenbefreiung für Staatliche Laboratorien ! Wer trägt die Kosten ?
VUP drängt auf eine akzeptable Regelung seitens des Bundes
Die neue Gebührenordnung bei Leistungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sorgt in der Branche der Dienstleistungslaboratorien nach wie vor für große Aufregungen. Entgegen den anfänglichen Beteuerungen des verantwortlichen Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) ("gehen wir nicht davon aus, dass sich die Kosten für die Akkreditierung wesentlich ändern werden") empfinden die Unternehmen gegenwärtig Kostensteigerungen im deutlichen 2-stelligen Prozentbereich.
Auch eine seitens des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) initiierte Stellungnahme der DAkkS (VUP-Info
10.050) konnte nicht zur Beruhigung beitragen, wie sich zuletzt auf der Jahrestagung 2010 der Branche am 17.06.2010 in Rodgau zeigte (VUP-Info
10.059).
Ein Thema kommt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Sprache:
Die Akkreditierungsstelle hat die strenge gesetzliche Vorgabe, sich ausnahmslos durch Gebühreneinnahmen zu finanzieren:
"Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen verbundene gesamte Personal- und Sachaufwand abgedeckt wird", heißt es dazu im § 8 (2) des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG). Andererseits fordert das Haushaltsrecht (VerwKostG § 8)
alle Laboratorien der öffentlichen Hand von der Zahlung von Gebühren zu befreien.
Und die Anzahl dieser gebührenbefreiten Stellen der öffentlichen Hand erscheint beachtlich, wie jeder bei einer Recherche in der
Internet-Datenbank der DAkkS selbst feststellen kann. Sind es also im wesentlichen die privatwirtschaftlichen Unternehmen, die die Finanzen der DAkkS, so auch deren "kostenlose" Leistungen für den Staat zu stemmen haben ?
Nun ergaben erneute Nachfragen des VUP, dass es nach wie vor zu diesem Sachverhalt keine zufriedenstellende, transparente Regelung seitens des Bundes gibt. Nur eins scheint nach Haushaltsrecht festzustehen: Für die Kostenträgerschaft ist einzig der Bund heranzuziehen. Fraglich ist jedoch, wie und in welchem Ausmaß dieser den Aufwand der gebührenfreien Leistungen der DAkkS zukünftig gegenfinanzieren wird.
Bereits im März 2010 hatte der VUP daher die verantwortlichen Stellen mit einem Forderungskatalog konfrontiert:
I. Listung der gebührenbefreiten UnternehmenEine Liste der gebührenbefreiten staatlichen Unternehmen MUSS erstellt, fortlaufend aktualisiert und offen gelegt werden. Sie muss für die privatwirtschaftlichen Mitbewerber stets einsehbar sein.
II. Kalkulation des Aufwandes bei gebührenbefreiten AkkreditierungenDie Akkreditierungskosten dieser gebührenbefreiten Stellen müssen gemäß der Gebührenordnung nachvollziehbar kalkuliert und ebenfalls veröffentlicht werden.
III. Finanzierungsausgleich - Nachweis staatlicher TransferzahlungenDie unter II kalkulierten und veröffentlichten Kosten MÜSSEN durch staatliche Transferzahlungen an die DAkkS gedeckt sein ! Diese Transferzahlungen sind (beispielsweise) im Haushaltsabschluss gesondert auszuweisen.
Jetzt legt der Unternehmerverband mit einer offiziellen Anfrage an das BMWi nach:
- Welche Laboratorien werden von der DAkkS gebührenfrei akkreditiert ?
Handelt es sich dabei lediglich um die wenigen staatlichen Laboratorien, die ausschließlich hoheitliche „Kontroll“-Aufgaben wahrnehmen oder auch solche, wie Universitäten, staatliche Krankenhäuser oder Landesbetriebe, die darüber hinaus Leistungen für die Bevölkerung erbringen ? Werden auch kommunale Laboratorien gebührenfrei akkreditiert ? - In wieweit ist gesichert, dass die Übernahme der Kosten dieser Akkreditierungen NACHVOLLZIEHBAR durch Transferzahlungen (Bund, Länder, Kommunen) gewährleistet ist ?
- Wie kann unlauterer Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn diese gebührenbefreiten Unternehmen der öffentlichen Hand auf dem Markt mit privatwirtschaftlichen, gebührenzahlenden Unternehmen zusammentreffen ?
Mit großer Spannung erwartet die Branche nun auf eine kurzfristige Antwort ...