Akkreditierung
Laboratorien der öffentlichen Hand weiterhin gebührenfrei
Bundesrat lehnt Ergänzungsantrag des BMwi zum VwKostG ab
Der Bundesrat hat in erster Lesung eine vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) eingebrachte Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) abgelehnt. Sollte sich daran auch in den weiteren beiden Lesungen nichts ändern - wovon nach Einschätzung von Insidern auszugehen ist - werden Institutionen der Bundesländer und anderer Gebietskörperschaften weiterhin gebührenfrei akkreditiert, während alleine die privatwirtschaftlichen Konformitätsbewertungsstellen für derartige Leistungen zur Kasse gebeten werden.
Das Verwaltungskostengesetz regelt, dass Amtshandlungen - so seit Inkrafttreten des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStellenG) am 01.01.2010 die der Akkreditierung - für Gebietskörperschaften grundsätzlich gebührenfrei zu erbringen sind. Das VwKostG kennt in § 8 hierzu zwar Ausnahmen (Gebühren für Leistungen der Bundesanstalt für Bodenforschung, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Bundesanstalt für Materialprüfung, etc.), die nunmehr mit hoheitlichen Aufgaben beliehene DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) ist unter diesen Ausnahmen bisher nicht aufgeführt. Demnach ist der DAkkS eine Gebührenerhebung bei allen mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich.
Die DAkkS stellt hierzu fest, dass rund 20 % der Akkreditierungen unter diese VwKostG-Vorgaben fallen und das hierdurch eine Finanzierungslücke entsprechender Größe von mehreren Millionen € in ihrer Haushaltsplanung klafft. Sollte diese Defizit nicht geschlossen werden, wäre das erst jüngst mit Inkrafttreten des AkkStellenG vom Bund initiierte Unternehmen bald insolvent.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) mahnte als Interessenvertretung der privaten Konformitätsbewertungsstellen bei dieser Gesetzeslage zudem Wettbewerbsverzerrungen an, ein Argument, das das BMWi in seiner Begründung aufgriff: Viele der kostenlos akkreditierten Unternehmen der öffentlichen Hand seien als Mitbewerber auf den Märkten anzutreffen. Die Gebührenbefreiung gewähre diesen Unternehmen einen nicht von der Hand zu weisenden Wettbewerbsvorteil (
VUP-Info 10.071).
Die aufgezeigte Finanzierungslücke sei "unklar" und stehe im Widerspruch zu ursprünglich genannten Zahlen ("4 %"), so der Bundesrat in seiner Begründung zur Ablehnung der Änderungsinitiative (
Bundesrat Drucksache 585/10, Beschluss). Die Bedenken der Wettbewerbsverzerrung weist er ebenso lapidar mit dem Argument zurück: Es handele sich dabei ausschließlich um den gesetzlich geregelten Bereich. "Ein Vergleich mit dem privaten Bereich ist daher nicht zulässig".
Die Neuorganisation des deutschen Akkreditierungswesens sei dem Bundesrat seinerzeit als ein "Weg der Harmonisierung, Vereinfachung und Kosteneinsparung" angekündigt worden. Die angestrebte Änderung des VwKostG würde dagegen zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder und Kommunen führen. Da der Bund die Akkreditierung als eigene hoheitliche Aufgabe definiert habe, habe dieser somit alleine für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Akkreditierungsstelle zu sorgen.
Anstelle der Ergänzung des VwKostG fordert der Bundesrat das BMWi auf, verstärkt auf ein wirtschaftliches und sparsames Agieren der DAkkS zu achten sowie die "sich abzeichnende Gebührenerhöhungen einzudämmen".
Die sich entgegen diesen ursprünglichen Absichtserklärungen des BMWi nun abzeichnenden Kostensteigerungen bei der Akkreditierung, führten dazu, dass insbesondere kleinere und mittlere Prüflaboratorien mittelfristig in ihrer Existenz gefährdet würden, stellen die Vertreter Bundesländer fest. Dieses würde die heimische Wirtschaft insgesamt schwächen.
Dazu beitragen würden auch die im europäischen Binnenmarkt unterschiedlichen Akkreditierungskosten, die daraus resultieren, dass es keine einheitliche europaweite Gebührenordnung gibt. Hier sei zu prüfen, inwieweit nicht Akkreditierungsleistungen für den innereuropäischen Wettbewerb freigegeben und auf das jetzige Monopol verzichtet werden sollte.