Nach den Vorstellungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der "Unabhängigen Stellen nach TrinkwV" ist für die Trinkwasser-Probenahme u.a. die Qualifikation durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ("Grundschulung") erforderlich. Die Kenntnisse dieser Ausbildung sind innerhalb von 5 Jahren durch den Besuch einer 1-tägigen "Aufbauschulung" zu vertiefen.
Mit anderen Worten: Ohne diese Aufbauschulung läuft die in der Grundschulung erworbene Qualifikation zur Probenahme nach 5 Jahren aus !
Somit müssen Probenehmer die vor dem Jahr 2008 diese Grundschulung absolviert haben, bis spätestens zum 31.12.2012 ein Aufbauseminar besucht haben, um auch im Jahr 2013 als Probenehmer tätig werden zu können.
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