Verdunstungskühlanlagen-Verordnung
Bundesrat und UBA schaffen Klarheit
VUP mit Informationspaket
Am 2. Juni hat der Bundesrat die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) mit Änderungen beschlossen. Mit einem Inkrafttreten wird im Juli 2017 gerechnet. Bereits vorher hat das Umweltbundesamt (UBA) seine Empfehlungen zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in den betroffenen Anlagen vorgelegt. Mit seiner Projektgruppe "Hygiene in Prozesswässer" begleitet der Deutsche Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) die Thematik. Dessen Vorsitzender Otto Theobald legt nun eine umfassende Information über die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung vor.