EU-Kommission
Konsolidierte Fassung der EU-Verordnung über Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte
Seit 29.05.2017 ist eine neue, konsolidierte Fassung folgenden Regelwerks verfügbar:
Regelwerk: EU-Verordnung 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren.
Anlass dafür waren Änderungen im Hinblick auf die Definitionen von Fischmehl und Fischöl, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt das Dokument als download zur Verfügung.