Berichtigung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Verkündet im Bundesgesetzblatt am 15.02.2018
Eine Berichtigung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) wurde am 15.02.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) informiert zu den Änderungen.
download: Bundesgesetzblatt
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379) ist wie folgt berichtigt worden:
1. § 4 Absatz 1:
a) Satz 4 gestrichen.
b) Nach dem neuen Satz 4 ist folgender Satz eingeführt:
„ Der Betreiber hat unverzüglich nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme die Art der Bestimmung des Referenzwertes nach den Sätzen 1 bis 3 festzulegen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. “
2. § 9 Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt geändert:
a) In den Buchstaben a und b ist jeweils das Wort „ pneumophilia “ durch das Wort „ pneumophila “ zu ersetzen.
b) In Buchstabe c ist das Wort „ non-pneumophilia “ durch das Wort „ non- pneumophila “ ersetzt.