VUP zu Ringversuchen in gesetzlich geregelten Bereichen
Intensive Diskussion im AKB-Fachbeirat
Seine Position "Ringversuche im Rahmen des Akkreditierungs- und Notifizierungsprozesses" hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt überarbeitet und ergänzt. Neben Anregungen aus internen Kreisen des Verbandes wurden auch die Erfahrungen der kürzlich erfolgten, intensiven Diskussion dieses Themas in der Fachbeiratssitzung (FB 4.2, "Chemie / Umwelt") des Akkreditierungsbeirates (AKB) beim Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) berücksichtigt.
In seiner Positionierung formuliert der VUP neun Anregungen, die die gegenwärtig von der betroffenen Laborbranche als "unbefriedigend" bewertete Situation verbessern könnten...
... zum
Ringversuchsaufkommen:
- Harmonisierung:
Eine Harmonisierung der Einzelparameter zwischen den Modulen wird dringend gefordert.
- Berücksichtigung bisheriger Ringversuchsergebnisse:
In der Übergangszeit bis zur vollzogenen Harmonisierung sollen bisherige Ergebnisse von Untersuchungsstellen in einem Prüfgebiet bei der derzeitigen Frequenz der verpflichtenden Ringversuchsteilnahme Berücksichtigung finden. - Zeitliche Abstimmung:
Die Ringversuche der verschiedenen Anbieter in gesetzlich geregelten Bereichen müssen zeitlich aufeinander abgestimmt, über einen größeren Zeitraum verteilt werden. - Erweiterung auf Grundwasser und Eluate:
Die erfolgreiche Kompetenzbestätigung für Parameter im Trinkwasser soll auch auf Grundwasser und Eluate ausgedehnt werden. - Verzicht auf bestimmte Parameter:
Zukünftig soll bei derartigen Ringversuchen auf Parameter verzichtet werden, welche in der Realität wegen ihrer unzuverlässigen Aussagekraft so gut wie nie gefordert werden. - BAM/OFD-Regelung (Altlasten):
Die Verpflichtung zur Teilnahme an Ringversuchen zur BAM/OFD-Regelung im Bereich der Altlastenerkundung ist durch eine freiwillige Teilnahme zu ersetzen.
... zu den
Ringversuchsanbietern:
- Akkreditierung der Ringversuchsanbieter:
Grundsätzlich sollen sich Ringversuchsanbieter, die die Kompetenz von akkreditierten Prüfeinrichtungen bestätigen, ebenfalls dem Qualitätsanspruch einer Akkreditierung (hier: gemäß DIN EN 17043: 2010 „Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Eignungsprüfungen“) unterziehen. - Überprüfbarkeit der Qualität:
Bei berechtigten Zweifeln an der Qualität des Ringversuchs muss eine Überprüfung durch eine neutrale Stelle (z.B. DAkkS, VUP) jederzeit kurzfristig möglich sein. - Verfügbarkeit der Ergebnisse:
Zumindest die zahlenmäßige Übermittlung der Ergebnisse an die Laboratorien sollte innerhalb von drei Wochen erfolgen.
Zum weiteren Vorgehen schlägt der VUP die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Ringversuchsanbieter in gesetzlich geregelten Bereichen, der DAkkS und Vertretern des VUP vor. Aufgaben dieses Gremiums sollen die Formulierung gemeinsamer Ziele und deren Umsetzung sein. Die VUP-Position könne hier als Diskussionsgrundlage herangezogen werden.
In einem zweiten Schritt könnten dann die Ergebnisse aus den gesetzlich geregelten Bereichen auf weitere Bereiche und private Ringversuchsanbieter übertragen werden.
Unter dem Vorsitz des VUP-Vorstandsmitgliedes
Dr. Barbara Graser befasst sich der VUP seit seiner Jahrestagung 2012 in einer eigens gebildeten
Projektgruppe (PG) mit den Problematiken der Ringversuche. Als Ergebnis wurde ein erster Entwurf eines VUP-Positionspapiers in der ersten Hälfte 2013 vorgelegt und zunächst verbandsintern diskutiert. Am 14.11.2013 wurde dieses Thema dann auf Wunsch des VUP erneut im AKB-FB 4.2 (Chemie / Umwelt) von der VUP-Vertreterin in diesem Gremium,
Petra Harkányi, eingebracht und dort intensiv diskutiert. Die Ausführungen des VUP wurden mit Beispielen zu im Jahr 2013 durchgeführten Ringversuchen verdeutlicht.
Die vollständige Version der VUP-Position "Ringversuche im Rahmen des Akkreditierungs- und Notifizierungsprozesses" steht jetzt auch als
download zur Verfügung.