In aller Deutlichkeit hat sich das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz gegen die Anwendung des Vergaberechts bei tiermedizinischen Untersuchungen (BSE-Tests) und für die freihändige Vergabe derartiger Dienstleistungen ausgesprochen. Die ministerielle Verlautbarung ist, nach Auffassung des VUP, durchaus auch auf Leistungen in der Umweltanalytik übertragbar.
Der VUP hatte Anfang Juni eine Dringlichkeitsanfrage vorgelegt, nachdem bekannt wurde, dass das Landesuntersuchungsamt Koblenz erklärt hatte, BSE-Tests zukünftig in einem Preiswettbewerb zu vergeben. Daraufhin gingen dort Angebote mit Preisunterschieden von über 100 % ein. Es wurde dem billigsten Bieter der Zuschlag erteilt.
Nach Aussage der Mainzer Wirtschaftsjuristen sei das Vergaberecht nicht anwendbar bei Leistungen (unterhalb des EU-Schwellenwertes), die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit Freiberuflern angeboten werden. Die Bestimmung der Landeshaushaltsordnung (LHO) blieben von dieser Regelung jedoch unberührt.
Die LHO schriebe nun aber eine öffentliche Ausschreibung vor, sofern nicht besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Dieser Ausnahmetatbestand sei bei freiberuflichen Leistungen in der Regel erfüllt, so die Erläuterungen zum Vergaberecht. Derartige Leistungen müssten daher grundsätzlich freihändig vergeben werden und unterliegen nicht dem Vergaberecht (!), heißt es in einem Schreiben des Wirtschaftsministerium an den VUP.
In der Vergangenheit hatten öffentliche Auftraggeber des öfteren mit der LHO argumentiert, um sich für die Anwendung der VOL zu rechtfertigen. Die vom Wirtschaftsministerium zitierte Ausnahmeregelung blieb dabei unberücksichtigt.
Der VUP sieht die Möglichkeit, mit dieser ministeriellen Erklärung öffentliche Auftraggeber auch von der freihändigen Vergabe umweltanalytischer Dienstleistungen zu überzeugen. Für diese Zwecke ist VUP-Mitgliedern eine Kopie des Schreibens über die VUP-download-Plattform im Internet verfügbar.