Mit dem hessischen Teil (Bioabfall) des 5-LänderRingversuchs zur AbfKlärV, BioAbfV und DÜV hat sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ein weiteres Mal auseinandergesetzt. Nun kritisieren Mitglieder der Labordienstleistungsbranche aus deren Sicht nicht akzeptable Mängel in der Planung und Auswertung des Ringversuchs. Auch würden seitens des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor (LHL) grundlegende Gesichtspunkte des Datenschutzes gegenüber Mitbewerbern nur nachlässig gehandhabt.
Die Kritik an der Auswertung des Ringversuchs bezieht sich besonders auf folgende Bereiche: Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK), Fachmodul Abfall (Keimfähige Samen und austriebsfähige Pflanzenteile, FMA 3.5), Seuchenhygiene Salmonellen (FMA 3.4) sowie Trockensubstanz (FMA 3.3).
Der VUP hat die zuständige Abteilung des LHL zunächst um eine Stellungnahme zu den Kritikpunkten der beschwerdeführenden Laboratorien gebeten.
Bereits Anfang Oktober hatte der Verband die verspätete Zustellung der Ringversuchsauswertung moniert (VUP-Info
107.034). Diesen Kritikpunkt hatte der Ringversuchsanbieter daraufhin umgehend ausgeräumt.