Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) weist alle Labore , die im Rahmen der RAL-Gütesicherung Analysen von Kompost oder Gärprodukten durchführen, darauf hin, dass bestimmte Regularien einzuhalten sind:
- Für die Untersuchungsberichte sind die von der BGK vorgegebenen Dokumentvorlagen zu verwenden. Die BGK stellt den Laboren hierzu das Dokument "Untersuchungsbericht" als Datei kostenfrei zur Verfügung. Für Untersuchungen außerhalb der RAL-Gütesicherung darf dieses Dokument nicht verwendet werden.
- Die Untersuchungsberichte müssen innerhalb von 20 Arbeitstagen, gerechnet vom Datum der Probenahme, bei der Geschäftsstelle der BGK eintreffen. Bei Verzögerungen ist die BGK zu informieren.
- Die Untersuchungen sind an die BGK direkt zu senden. Eine Mehrausfertigung darf der Auftraggeber frühestens zeitgleich erhalten. Soweit Nachuntersuchungen aufgrund unplausibler Ergebnisse durchgeführt werden, sind diese im Nachgang separat zu berichten und zu begründen. Dabei muss mindestens die BGK-Nr. der Behandlungsanlage sowie die Tagebuchnummer der Analyse, auf die sich die Nachuntersuchung bezieht, angegeben werden.