Deutscher
  Verband Unabhängiger Prüflaboratorien

Der VUP ist

die Interessenvertretung der in Deutschland niedergelassenen Dienstleistungslaboratorien.


Rund 80 % der Unternehmen der Branche gehören dem Unternehmerverband an.


Die Mitglieder führen chemische, physikalische und biologische Untersuchungen durch und bieten als Sachverständige Beratungen und gutachterliche Tätigkeiten an.


Der Verband wurde 1994 gegründet.


Editorial:

Nach intensiven Beratungen und Abwägungen hat sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüf-
laboratorien entschieden, die Finanzierungspraxis der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gerichtlich überprüfen zu lassen.

Auslöser dieser Entscheidung waren die erheblichen Kostensteigerungen seit der Umstrukturierung des deutschen Akkreditierungswesens in ein hoheitlich geführtes System, die der VUP auch in seiner jüngst veröffentlichten Studie dokumentieren konnte. Diese drastische Verteuerung steht im Widerspruch zu den anfänglichen Bekundungen des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft bei Inkraftsetzen der heutigen Gebührenordnung (2010).

Nach Vorgaben des Ministeriums ist unsere nationale Akkreditierungsstelle verpflichtet kostendeckend zu arbeiten. Der gesamte Betrieb der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist somit durch die vereinnahmten Akkreditierungsgebühren zu finanzieren.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich zahlreiche Fragen, die nach Auffassung des VUP einer juristischen Klärung bedürfen. So beispielsweise: Entspricht die Höhe der Gebühren der tatsächlichen Akkreditierungstätigkeit für das Labor ?
Ist die gegenwärtig praktizierte Quersubventionierung anderer Tätigkeiten der DAkkS, als die der Akkreditierung in einem bestimmten Marktbereich rechtens ? Benachteiligt die staatliche Gebührenordnung kleinere Unternehmen oder Unternehmen im internationalen Wettbewerb ? Greift der Staat in nicht hinnehmbarer Weise über diese Gebührenordnung beeinflussend in den Markt ein ?

Der VUP, selbst nicht klageberechtigt, wählt gegenwärtig ein oder mehrere Widersprüche gegen Kostenbescheide seiner Mitglieder als Musterverfahren aus, um diese Fragen abschließend zu klären. Dieses Verfahren wird aus Mitteln des Verbandes in allen Instanzen finanziert.

Ausdrücklich erklärt der VUP, dass er mit dieser Klage die Rolle der DAkkS keinesfalls in Frage stellen möchte. Es erscheint sicherlich auch im Interesse der DAkkS, in dieser Angelegenheit eine Rechtssicherheit zu erlangen und dadurch der gegenwärtigen und zukünftigen Flut von Widerspruchsverfahren zu entkommen.

Sven Deeg
VUP-Geschäftsführer