Vermögensschadenhaftpflicht für Prüflaboratorien
Unternehmensspezifische Problembereiche
Prüflabore zählen zu den Berufszweigen, deren Risiko sich in der Regel vornehmlich im Vermögensschadenbereich und nicht im Bereich der konventionellen Haftpflicht realisiert. Die Schadenursachen sind hier vielfältiger Natur, wie so oft genügen kleine Fehler, um vergleichsweise große Schäden zu bewirken.
Als Beispiele seien hier genannt:
Nicht korrekte Probenahme Vertauschen / Verwechseln von Proben Bewertungsfehler / Schätzungsfehler falsche Analysen / unrichtige Messungen Überlassung des Gutachtens an Nichtberechtigte Heranziehen unpassender Vergleichsmaßstäbe ...
Dieses Schadenpotential ist insbesondere für Prüflaboratorien nicht zu unterschätzen, zumal die hieraus resultierenden Folgeschäden über normale Haftpflichtkonzepte nicht ausreichend versichert sind !
Besondere Vereinbarungen nach eingehender Risikoermittlung notwendig
Während Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden über die gängigen Versicherungslösungen (Betriebs Produkt und Umwelthaftpflichtversicherungen) am Markt relativ uneingeschränkt und umfänglich zur Verfügung gestellt wird, bedarf es für die Versicherung von Vermögensschäden besonderer Vereinbarungen und eingehender Risikoermittlung.
Versicherungsschutz für Prüflaboratorien, Gutachter und Sachverständige kann nur dann sinnvoll konzipiert werden, wenn alle Unternehmensrisiken durch ein Risikoprofil sorgfältig ermittelt und entsprechend abgesichert werden.
Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Deckungssumme: Die Haftung ist nach geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland zunächst unbegrenzt. Der Versicherer übernimmt einen Teil dieser Haftung ? nämlich bis zur Höhe der Deckungssumme. Übersteigt ein möglicher Schaden die Deckungssumme geht der übersteigende Teil zu Lasten des Schädigers. Vor diesem Hintergrund sollten Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung immer ausreichend bemessen sein.
Deckungskonzepte, die den Kunden im Vermögensschadenbereich Deckungssummen von bis zu 200.000.- Euro zur Verfügung stellen, sollten daher kritisch gesehen werden. Fraglich ist, ob hier der mögliche Großschaden, der ein Unternehmen in der Existenz bedroht, wirksam abgesichert wird.
Bittere Erfahrungen zeigen Handlungsnotwendigkeit auf
Ein alleiniges Hinterfragen des ausreichenden Versicherungsschutzes bei dem bisherigen Versicherer oder dem bisher beauftragten Makler erscheint dem Verband vor dem Hintergrund einer möglichst objektiven Beratung nicht ausreichend ! Zwei Fälle in jüngster Vergangenheit brachten diese Problematik bei VUP-Mitgliedern schmerzhaft zum Ausdruck.
Der Deutsche Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) arbeitet seit kurzem mit einem leistungsstarken bundesweit tätigen Versicherungsmakler zusammen (VUP-Info 04.068), der den Mitgliedern des Verbandes Sonderkonditionen für auf die Laborbranche abgestimmte Versicherungslösungen garantiert.
Dieser Partner, Büchner & Barella, bietet VUP-Mitgliedern eine kostenfreie, fachkundige und objektive Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse sowie die entsprechende Beratung an. Im Zuge dessen erarbeitet Büchner & Barella exklusive, konzeptionell ausgereifte Versicherungslösungen für dieses Unternehmen.
Der VUP empfiehlt seinen Mitgliedern daher dieses Angebot zu nutzen und die bestehenden Haftpflichtversicherungen der Laboratorien kostenlos auf marktgerechte Prämien und risikogerechten Deckungsumfang überprüfen zu lassen.
Selbstverständlich gilt diese kostenlose Leistung auch für alle anderen betrieblichen Versicherungen.
Ansprechpartner: Jörg Lepper; Tel: 0641-7959-55, eMail .
Kontakt:
Jörg Lepper
Tel: 0641-7959-55
eMail