VUP regt Anpassung der Deponieverordnung an
Aktualisierung der Methoden und Normen - internes Anhörungsverfahren zum Änderungsvorschlag
Die in der Deponieverordnung (DepV) im Anhang 4 vorgegebenen Regelungen zur "Bestimmung der Gehalte in Feststoffen und Eluaten" (3.1 und 3.2) bewertet der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) in mehreren Fällen als nicht mehr optimal zusammengestellt und regt deshalb eine Überprüfung an. Dazu legt der Verband jetzt einen Änderungsvorschlag vor, der nach kurzfristiger VUP-interner Abstimmung in Kürze als Änderungsvorschlag im Bundesministerium für Umwelt (BMU) und bei dessen Fachinstanz eingereicht werden soll.
download: Änderungsvorschlag zum Anhang 4 Abs. 3.1 und 3.2 der DepV
Neben zahlreichen Anregungen zur Aktualisierung von Normen und Methoden geht der Änderungsvorschlag auch auf die Akkreditierung der Verfahren durch die DAkkS ein. Hier fordert der VUP bei zukünftigen Änderungen der Methoden eine Übergangsfrist um die Laboratorien von Mehraufwand zwischen den ohnehin vorgesehenen Überwachungsbegehungen zu entlasten.
Die zwischen den Bundesländern als Genehmigungsbehörden zu verspürende unterschiedliche Fachkompetenz führe zu einer Wettbewerbsverzerrung, stellt der VUP bedauernd fest. Um hier zukünftig spezielle Anerkennungsprozeduren zu vermeiden, wird bei der Methodenauswahl die Erweiterung auf "gleichwertige Verfahren" angeregt.
Auch regt der VUP einen Abgleich der Verfahren mit dem Fachmodul der LAGA (Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) an.
Der Änderungsvorschlag basiert auf Anregungen und umfangreicher Zuarbeit eines Mitgliedes des VUP-Unternehmerkreises Umweltanalytik. VUP-Mitgliedern wird
bis zum 23.03.2014 die Möglichkeit gegeben, zu diesem Entwurf Änderungen und Ergänzungen bei der VUP-Geschäftsstelle vorzutragen. Danach ist vorgesehen, den dort bereits angekündigten Vorschlag dem BMU offiziell vorzulegen.